- Vorrang des Gesetzes
- Vorrang des Gesetzes,Grundsatz, dass unterhalb des förmlichen Gesetzes stehende Rechtsakte, wie Verordnungen, Satzungen, Verwaltungsakte, mit dem Gesetz vereinbar sein müssen. Aus der in der Verfassung niedergelegten Rangordnung der Rechtsnormen (Normenhierarchie) folgt der ausnahmslos geltende Vorrang der ranghöheren Norm vor der niedrigeren oder der Einzelfallentscheidung (Art. 20 Absatz 3 GG). Der Verstoß eines niederrangigen gegen einen höheren Rechtsakt ist rechtswidrig. Die Folge der Rechtswidrigkeit ist unterschiedlich: I. Allgemeinen sind rechtswidrige Normen nichtig, rechtswidrige Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen nur binnen einer bestimmten Frist anfechtbar.
Universal-Lexikon. 2012.